Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 20.11.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin für das Einstellen des nachfolgend gezeigten Bildes auf www.facebook.com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen, wenn dies geschieht wie am 11.03.2019.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, die Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin für das Einstellen des nachfolgenden Textes auf www.facebook.com erneut zu sperren oder den Beitrag zu löschen, wenn dies geschieht wie am 03.09.2019.
3. a) b) 4. 5. II. III. IV. a) b) c) V.
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