OLG Naumburg - Urteil vom 01.03.2021
12 U 113/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 10.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 671/19

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen FahrzeugsBegriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines ThermofenstersAufspielen eines Software-Updates

OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 12 U 113/20

DRsp Nr. 2022/6625

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters Aufspielen eines Software-Updates

Da die Software-Lösung zur Bewältigung des sogenannten Diesel- oder Abgasskandals durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt und durchaus umstritten war, ob ein Thermofenster überhaupt gemäß Art. 5 VO 715/2007/EG eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, bedarf es für eine Haftung nach § 826 BGB weiterer Feststellungen, die den Schluss auf die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens des Fahrzeugherstellers zulassen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Juli 2020 verkündete Einzelrichterurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO wird auf die Darstellung des Sachverhalts verzichtet.

II.

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg.

A.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 11.560,92 €.

1.