OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.09.2021
6 U 13/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 11.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 172/19

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen FahrzeugsBegriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines ThermofenstersZulässigkeit einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2021 - Aktenzeichen 6 U 13/20

DRsp Nr. 2022/13311

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters Zulässigkeit einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11. November 2019, Az. 4 O 172/19, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.

3.

Dieses Urteil und das zu 1. bezeichnete Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

A.

Die Klägerin nimmt die beklagte Herstellerin ihres Fahrzeugs wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung auf Schadensersatz in Anspruch.

Die Klägerin erwarb am 29. Juni 2016 von einem Dritten ein durch die Beklagte hergestelltes Fahrzeug vom Typ [A.] zu einem Kaufpreis von 19.200 EUR (Anl. K 1). Das Fahrzeug ist mit einem nach der Abgasnorm Euro 5 ausgewiesenen Dieselmotor [M1] ausgestattet.

1. 2. 3. 1. 2. 3.