Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 03.05.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 29.10.2021.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche im Zusammenhang mit der sogenannten Dieselthematik.
Der Kläger erwarb am 20.01.2015 einen Pkw xxx Z. 1.6 CDTI zum Kaufpreis von 26.240,00 €. In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor verbaut. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeuges und des Motors. Mit der Klage begehrt die Klagepartei Schadensersatz wegen behaupteter Manipulationen am Abgassystem.
Das Landgericht hat die Klage mit Endurteil vom 03.05.2021 abgewiesen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen.
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