Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 11.01.2022, Az.
Der Senat beabsichtigt weiter, dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 24.223,67 € festzusetzen.
3.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 03.06.2022.
A.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung bei einem Pkw-Erwerb.
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