Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 7. August 2020, Az.
Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.
3Dieses Urteil und das zu 1. bezeichnete Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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