Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.08.2020 verkündete Urteil der dritten Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.505,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrszeuges Marke X Cabriolet mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ##### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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