Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 16. Oktober 2020, Az.
Das Land Schleswig-Holstein wird verurteilt, an den Kläger 47.525,74 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2020 zu zahlen.
Das Land Schleswig-Holstein hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Land Schleswig-Holstein kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der F1 GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) nimmt im Wege der Insolvenzanfechtung das beklagte Land auf Erstattung von Zahlungen der Schuldnerin in Anspruch.
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