Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27.04.2020 -
Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz haben die Kläger je 22% und der Beklagte 56% zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger je 16,5% und der Beklagte 67% zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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