KG - Urteil vom 08.11.2019
7 U 168/18
Normen:
AO § 96 Abs. 1; BGB § 839;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 19.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 86/18

Ansprüche wegen der Bewertung eines gepfändeten Kraftfahrzeuges durch eine beauftragten SachverständigenFehlerhafte Zustandsbeschreibung der PfandsacheAmtshaftungsanspruch eines Ersteigerers

KG, Urteil vom 08.11.2019 - Aktenzeichen 7 U 168/18

DRsp Nr. 2020/4892

Ansprüche wegen der Bewertung eines gepfändeten Kraftfahrzeuges durch eine beauftragten Sachverständigen Fehlerhafte Zustandsbeschreibung der Pfandsache Amtshaftungsanspruch eines Ersteigerers

Die Hinzuziehung eines mit der Bewertung eines gepfändeten Kraftfahrzeuges beauftragten Sachverständigen durch ein Finanzamt, das wegen Steuerschulden die Versteigerung des Kraftfahrzeuges im Internet über die Plattform www.zoll-auktion.de betreibt, vermag bei einer fehlerhaften Zustandsbeschreibung der Pfandsache unter Umständen einen Amtshaftungsanspruch des Ersteigerers zu begründen, schließt jedoch in jedem Fall eine persönliche Inanspruchnahme des Sachverständigen nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter aus.

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. September 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin - 28 O 86/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

AO § 96 Abs. 1; BGB § 839;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß den §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 . ZPO i. V. m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

Die Berufung des Klägers ist gemäß §§ 511 ff. ZPO zulässig und dabei insbesondere fristgerecht eingelegt und begründet worden. Sie ist jedoch unbegründet.

1.