1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. November 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 33 des Landgerichts Berlin -
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagte wegen eines von den Parteien in Aussicht genommenen, jedoch nicht durchgeführten Bauvorhaben X____________ in Y__________ in Anspruch.
Die Zivilkammer 33 des Landgerichts Berlin hat mit dem am 15. November 2019 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen. Auf die tatsächlichen Feststellungen sowie die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|