OLG Köln - Urteil vom 04.06.2020
3 U 191/19
Normen:
CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 23 Abs. 1; BGB § 134;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 83 O 56/18

Ansprüche wegen eines TransportschadensVerlust eines Teils einer SendungVorsatzgleiches VerschuldenWirksamkeit einer Forderungsabtretung

OLG Köln, Urteil vom 04.06.2020 - Aktenzeichen 3 U 191/19

DRsp Nr. 2021/6363

Ansprüche wegen eines Transportschadens Verlust eines Teils einer Sendung Vorsatzgleiches Verschulden Wirksamkeit einer Forderungsabtretung

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.09.2019 - Az. 83 O 56/18 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.703,00 EUR nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 07.02.2018 abzüglich am 20.04.2018 gezahlter 1.247,15 EUR zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 23 Abs. 1; BGB § 134;

Gründe

I.

Die Klägerin macht als Transportversicherer und aus abgetretenem Recht Ansprüche wegen eines Transportschadens geltend.