LG Aachen, vom 05.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 104/20
Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines GebäudesKostenentscheidung im selbständigen BeweisverfahrenSpätere Geltendmachung eines materiellen KostenerstattungsanspruchsKein Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden an Bauteilen außerhalb des Gewerks eines Unternehmers
OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 11 U 247/21
DRsp Nr. 2022/15968
Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines GebäudesKostenentscheidung im selbständigen BeweisverfahrenSpätere Geltendmachung eines materiellen KostenerstattungsanspruchsKein Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden an Bauteilen außerhalb des Gewerks eines Unternehmers
1. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach § 494aZPO steht der späteren Gelendmachung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs aus §§ 634 Nr. 4, 280BGB wegen der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten.
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