Die Schlusskostenrechnung des Oberlandesgerichts München vom 07.06.2021 (Rechnungsnr. ...487) wird dahingehend abgeändert, dass anstelle der 4,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KV- GKG in Höhe von 50.144,00 €, eine 2,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1222 KV- GKG in Höhe von 25.072,00 € festgesetzt wird.
I.
Mit ihrer Klage vor dem Landgericht München I (Az.
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