Unter Abänderung des am 16.12.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Frage, ob die Antragsgegnerin eine Marke der Antragstellerin im Rahmen eines Angebots auf dem Amazon Marketplace unbefugt genutzt und Verbraucher in die Irre geführt hat.
Die Antragstellerin betreibt einen Handel mit Lebensmitteln und Getränken vorwiegend aus dem US-Import. Sie vertreibt ihre Waren u.a. über ihre Online-Shops "v..de" und "b..de". Ihr Angebot richtet sich an Verbraucher und Gewerbetreibende.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|