FG Düsseldorf vom 14.09.2004
16 K 5972/03 F
Normen:
GewStG § 10a ;
Fundstellen:
EFG 2005, 62

Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters am Gewerbeverlust

FG Düsseldorf, vom 14.09.2004 - Aktenzeichen 16 K 5972/03 F

DRsp Nr. 2005/5122

Anteil des ausgeschiedenen Gesellschafters am Gewerbeverlust

Für die Berechnung des anteilig auf einen ausgeschiedenen Gesellschafter einer Personengeseilschaft entfallenden Anteils am Gewerbeverlust nach § 10 a GewStG sind für jeden Erhebungszeitraum die Anteile aller Gesellschafter am Fehlbetrag unter Berücksichtigung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen und Verrechnung von positiven und negativen Anteilen am Gewerbeertrag zu ermitteln.

Normenkette:

GewStG § 10a ;

Für die Praxis:

Beispiel 1: Beträgt der Fehlbetrag 100 (Summe aus - 200 für A, - 200 für B und + 300 für C), muss er nach dem Verhältnis der negativen Anteile - nach Verrechnung mit dem positiven Anteil des C - A und B zugeordnet werden (danach verbleiben jeweils - 50 für A und B).