BFH - Urteil vom 14.12.2006
IV R 35/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 16 § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 692
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen V 117/2004

Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn

BFH, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen IV R 35/05

DRsp Nr. 2007/4877

Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn

1. Ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer PersG, zu deren BV (einschließlich Sonder-BV) im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.2. Das gilt jedenfalls dann, wenn das BV der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 16 § 34 ;

Gründe: