I.
Streitig ist, ob Dividenden, die von einer englischen Kapitalgesellschaft gezahlt wurden, aufgrund des internationalen Schachtelprivilegs gemäß Artikel XVIII Abs. 2 a Satz 3 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland (DBA GB) i.V.m. §
Die Klägerin eine Aktiengesellschaft - ist durch Umwandlung im Jahr 1985 Rechtsnachfolgerin der Industrie GmbH (GIG) geworden.
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