FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.02.2012
1 K 75/11
Normen:
EStG § 33; ZPO § 623 Abs. 1, § 621 Abs. 1 Nr. 5;

Anteilige Anwaltskosten einer im Scheidungsverbundverfahren entschiedenen Scheidungsfolgesache als außergewöhnliche Belastung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2012 - Aktenzeichen 1 K 75/11

DRsp Nr. 2013/3591

Anteilige Anwaltskosten einer im Scheidungsverbundverfahren entschiedenen Scheidungsfolgesache als außergewöhnliche Belastung

Anteilige Anwaltskosten einer im Scheidungsverbundverfahren entschiedenen Scheidungsfolgesache (hier: Unterhaltsstreit) können bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG qualifiziert werden – Anschluss an BFH, Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015.

Normenkette:

EStG § 33; ZPO § 623 Abs. 1, § 621 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Anerkennung von Anwaltskosten aus einem Scheidungsverbundverfahren als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).