FG Köln vom 21.08.2001
10 K 6288/96

Anteiliger Kostenabzug für eine Auslandsreise

FG Köln, vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 10 K 6288/96

DRsp Nr. 2002/2384

Anteiliger Kostenabzug für eine Auslandsreise

Das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einem anteiligen Abzug von Auslandsreisekosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es bei einer überwiegend beruflich veranlassten Reise zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würde.

Für die Praxis: