Anteilsveräußerung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Eigenkapitalersetzendes Darlehen; Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Teilleistung - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung; tarifbegünstigte Abfindung bei zeitversetztem Zufluss von Teilleistungen
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 8 K 1862/01 E
DRsp Nr. 2004/14315
Anteilsveräußerung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Eigenkapitalersetzendes Darlehen; Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Teilleistung - Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung; tarifbegünstigte Abfindung bei zeitversetztem Zufluss von Teilleistungen
1. In die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung sind auch nachträgliche Anschaffungskosten aufgrund eigenkapitalersetzender Darlehen einzubeziehen, die der Beteiligungsgesellschaft von dem Veräußerer aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Erwerber zu gewähren sind.2. Wird einem Steuerpflichtigen anlässlich der einvernehmlichen Beendigung seines Anstellungsverhältnisses zusätzlich zu einer im Jahr der Vereinbarung gewährten Geldabfindung im Folgejahr ein Kfz übereignet und beruht der zeitversetzte Zufluss der Teilleistungen lediglich auf organisatorischen Gründen, so steht die fehlende Zusammenballung der Einkünfte der ermäßigten Besteuerung der Gesamtentschädigung entgegen.