Anteilsvereinigung nicht nach § 3 Nr. 6 GrEStG steuerfrei; Erfüllung der Anzeigepflicht infolge einer steuerpflichtigen Anteilsvereinigung durch Anzeige bei dem nach § 17 GrEStG örtlich zuständigen FA; Anlauf der Festsetzungsfrist für die Grunderwerbsteuer trotz unvollständiger Anzeige
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 02.11.2010 - Aktenzeichen 2 K 1137/08
DRsp Nr. 2011/2638
Anteilsvereinigung nicht nach § 3 Nr. 6 GrEStG steuerfrei; Erfüllung der Anzeigepflicht infolge einer steuerpflichtigen Anteilsvereinigung durch Anzeige bei dem nach § 17GrEStG örtlich zuständigen FA; Anlauf der Festsetzungsfrist für die Grunderwerbsteuer trotz unvollständiger Anzeige
1. Führt die Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH vom Vater auf ein Kind zu einer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1GrEStG steuerbaren Anteilsvereinigung, ist hierauf die personenbezogene Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG nicht anwendbar.2. Das Kind hat seine Anzeigepflicht als Steuerschuldner infolge der steuerpflichtigen Anteilsvereinigung nach § 13 Nr. 5 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4GrEStG auch dann erfüllt, wenn es seine Anzeige an das nach § 17GrEStG für das Grundstück der GmbH örtlich zuständige FA gerichtet hat, obwohl in dem Bundesland nach § 17FVG i. V. m. der Verordnung über die Zuständigkeit der FA für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 GrESG eigentlich ein anderes FA örtlich zuständig ist.
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