Unter Zurückweisung der Beschwerde und Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. Januar 2016 wird der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren erster Instanz auf 5.358,60 € festgesetzt.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 5.358,60 € festgesetzt.
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