1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist die Festsetzung der Umsatzsteuer nach Durchführung einer Betriebsprüfung.
Bereits mit Beschluss vom 8. Juni 2012 (14 V 1319/12) hatte das Finanzgericht München einen Antrag der Antragstellerin auf Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2008 als unbegründet abgelehnt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|