Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 22. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Antrags- und das Beschwerdeverfahren auf jeweils 31.083,72 € festgesetzt.
I.
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