FG München - Beschluss vom 07.07.2006
13 V 1063/06
Normen:
AO (1977) § 227 § 240 ; FGO § 69 Abs. 3 § 114 ;

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, mit dem der Erlass von Säumniszuschlägen abgelehnt wurde, ist unzulässig

FG München, Beschluss vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 13 V 1063/06

DRsp Nr. 2006/22976

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, mit dem der Erlass von Säumniszuschlägen abgelehnt wurde, ist unzulässig

1. Verwaltungsakte, deren Inhalt sich auf eine Negation beschränkt - wie die Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme des FA in Bezug auf die Steuer oder steuerliche Nebenforderungen - sind keine vollziehbaren Verwaltungsakte und damit auch nicht aussetzungsfähig. 2. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines solchen Verwaltungsaktes kann auch nicht in einen zulässigen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung ausgelegt oder umgedeutet werden, wenn der Antrag von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt gestellt wurde.

Normenkette:

AO (1977) § 227 § 240 ; FGO § 69 Abs. 3 § 114 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren (Az.: 13 K [...]) der Erlass von Säumniszuschlägen.