Die Vollziehung des Einfuhrabgabenbescheides vom ... wird ohne Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Änderung einer bewilligten Aussetzung der Vollziehung (AdV) dahingehend, dass diese ohne Sicherheitsleistung gewährt wird.
In der Sache streiten die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit von Nacherhebungen von Antidumpingzoll und Drittlandszoll.
Die Antragstellerin führte am ..., am ..., am ... und am ...2015 Fahrräder der Marke ... ohne Motor mit Kugellager aus Bangladesch nach Deutschland ein und meldete diese mit insgesamt vier Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In den Zollanmeldungen wurde jeweils als Ursprungsland Bangladesch angegeben und es wurden Ursprungsnachweise des Export Promotion Bureau, Dhaka, Bangladesch, vorgelegt, in denen als Ausführer die R Ltd. in..., Bangladesch, genannt wurde.
Daraufhin ergingen vier Einfuhrabgabenbescheide.
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