Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Registergericht angewiesen, hinsichtlich der am 27.06.2001 unter laufender Nummer 2, Spalte 6 erfolgten Handelsregistereintragung im Handelsregisterblatt der Gesellschaft mit dem Inhalt: "Die Gesellschaft ist aufgrund des §
Das Verfahren der Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist gerichtskostenfrei. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 2 hat die aus der Verwerfung seiner Beschwerde als unzulässig erwachsenden Gerichtskosten des Verfahrens der Beschwerde zu tragen.
Eine Erstattung etwaiger notwendiger Aufwendungen im Verfahren der Beschwerde erfolgt nicht.
I.
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