Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben nur innerhalb der vorgegebenen Fristen
FG Hamburg, Urteil vom 28.10.2005 - Aktenzeichen IV 211/04
DRsp Nr. 2006/2270
Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben nur innerhalb der vorgegebenen Fristen
Ist die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides (hier Einfuhrabgaben auf Pikkup-Fahrzeuge) rechtskräftig festgestellt worden, kommt ein Erlassantrag nur in Betracht, wenn er innerhalb der Frist des Art. 236 Abs. 2 Zollkodex bzw. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex gestellt worden ist. Hat sich außerhalb dieser Fristen die Rechtsauffassung der Zollverwaltung im Sinne der Klägerin geändert, rechtfertigt dies eine Fristverlängerung nicht.
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 236 Art. 239 ;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt den Erlass von Einfuhrabgaben.
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