Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Mai 2022 -
I.
Der Antragsteller begehrt als früherer Prozessbevollmächtigter die Festsetzung von Rechtsanwaltsvergütung gegen seinen damaligen Mandanten gemäß § 11 RVG. Das Landgericht hat den Antrag zurückgewiesen, weil über das Vermögen des Antragsgegners das Insolvenzverfahren eröffnet und diesem Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Das Oberlandesgericht hat durch den angefochtenen Beschluss die hiergegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Antragsteller mit der Rechtsbeschwerde.
II.
Die "weitere sofortige Beschwerde" des Antragstellers ist als Rechtsbeschwerde auszulegen, da diese im vorliegenden Zusammenhang das einzige in Betracht kommende Rechtsmittel ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|