I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 14. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Der 1950 geborene Kläger leistete in der Zeit vom 5. Januar 1970 bis 31. Dezember 1971 einen Polizeivollzugsdienst beim Bundesgrenzschutz in C-Stadt. In der Zeit vom 2. Oktober 1972 bis 28. Oktober 1972 nahm er an einer Einzelgrenzschutzpflichtübung teil.
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