AG Berlin-Schöneberg, vom 29.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 8/22
LG Berlin, vom 28.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 63 S 198/22
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen des Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen seinen ehemaligen Mieter
BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - Aktenzeichen VIII ZB 85/22
DRsp Nr. 2024/2944
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen des Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen seinen ehemaligen Mieter
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 44 ff.; vom 24. Mai 2022 - XI ZB 18/21, NJW-RR 2022, 1069 Rn. 12; vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 19 ff.; jeweils mwN).
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