1. Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 7. Kammer - vom 30. März 2017, deren Prüfung gemäß §
Die Antragstellerin verfolgt mit ihrer Beschwerde den durch das Verwaltungsgericht abgelehnten Antrag weiter, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sie vorläufig zu der Klausurprüfung des Moduls "Grundlagen des Rechts" (Prüfungsnummer 10013) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuzulassen.
Mit ihrem Beschwerdevorbringen hat die Antragstellerin schon keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.
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