Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.11.2020 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), die als Steuerberaterin zugelassen ist und sich selbst vertritt, wurde das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 18.11.2020 am 24.12.2020 zugestellt. Sie erhob vor dem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 25.01.2021 fristgerecht die vorliegende Nichtzulassungsbeschwerde.
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