Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Begründung ihrer Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 17.05.2021 wird zurückgewiesen.
2Die Berufung der Klägerin gegen das unter Ziff. 1 genannte Urteil wird verworfen.
3Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Beeinträchtigungen durch den Betrieb von Windkraftanlagen. Das Landgericht hat die Klage der Klägerin abgewiesen. Wegen des Sachverhalts wird auf die Feststellungen im landgerichtlichen Urteil verwiesen.
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