Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. September 2021 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Wert: 170.000 €
I.
Der Antragsgegner begehrt Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.
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