Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Anhörungsrüge, mit der der Antragsteller die Fortführung des Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Januar 2018, begehrt, ist unbegründet. Die Voraussetzungen des §
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