OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 31.03.2021
2 P 27/21
Normen:
RVG § 60;

Antrag gegen die Höhe der in den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen festgesetzten Kosten

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2021 - Aktenzeichen 2 P 27/21

DRsp Nr. 2021/5872

Antrag gegen die Höhe der in den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen festgesetzten Kosten

Zur Anwendung des § 60 RVG bei Auswechslung des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen im laufenden Verfahren.

Normenkette:

RVG § 60;

Gründe

I.

Die Antragsteller richten sich gegen die Höhe der in den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen festgesetzten Kosten.