BFH - Urteil vom 25.08.1999
X R 30/98
Normen:
AO § 124 Abs. 1, 2 ; FGO §§ 68, 76 Abs. 2, § 155 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 439

Antrag nach § 68 FGO; Änderungsbescheid im Klageverfahren

BFH, Urteil vom 25.08.1999 - Aktenzeichen X R 30/98

DRsp Nr. 2000/784

Antrag nach § 68 FGO; Änderungsbescheid im Klageverfahren

1. Ein Antrag nach § 68 Satz 2 FGO kann erst nach Bekanntgabe des neuen VA gestellt werden. 2. Die erforderliche rechtswirksame Ablösung der alten durch die neue Einzelfallregelung verwirklicht sich erst und nur durch Bekanntgabe des Korrekturbescheids, d. h. der bisherige Verfahrensgegenstand muss tatsächlich durch einen anderen VA abgelöst worden sein, damit letzterer zum neuen Verfahrensgegenstand gemacht werden kann.

Normenkette:

AO § 124 Abs. 1, 2 ; FGO §§ 68, 76 Abs. 2, § 155 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, stritten mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vor dem Finanzgericht (FG) darum, ob den für die Streitjahre 1988 bis 1991 erklärten Verlusten der Klägerin aus ihrer Tätigkeit als Selbsterfahrungstherapeutin die Verwirklichung eines Tatbestands i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder "Liebhaberei" zugrunde liege.