I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, stritten mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vor dem Finanzgericht (FG) darum, ob den für die Streitjahre 1988 bis 1991 erklärten Verlusten der Klägerin aus ihrer Tätigkeit als Selbsterfahrungstherapeutin die Verwirklichung eines Tatbestands i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder "Liebhaberei" zugrunde liege.
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