Auf die weitere Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Landgerichts - 20. Große Strafkammer - Stuttgart vom 01. Dezember 2020 aufgehoben.
2.Der Kostenantrag des Verteidigers vom 18. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
3.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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