Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.7.2017 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Gießen teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 205,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 19. April 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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