Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Beschwerdeführerin hat den Beschwerdegegnerinnen im Beschwerdeverfahren entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 110.977,90 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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