Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Kindsmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hof vom 07.03.2023 abgeändert wie folgt:
Die Rechtsanwalt C. aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenvergütung wird auf 1.126,04 € festgesetzt.
I.
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