Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Kindsmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hof vom 08.03.2023 abgeändert wie folgt:
Die Rechtsanwalt A aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenvergütung wird auf 1.181,67 € festgesetzt.
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