LG Berlin, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 187/04
Anwaltshaftung wegen fehlerhafter bzw. unzureichender Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von Rechtsmitteln
KG, Urteil vom 18.08.2005 - Aktenzeichen 8 U 251/04
DRsp Nr. 2005/17769
Anwaltshaftung wegen fehlerhafter bzw. unzureichender Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von Rechtsmitteln
»Zur Verpflichtung des steuerlichen Beraters zur Geltendmachung aller in Betracht kommender Rechtsbehelfe gegen die Vollziehung eines Steuerbescheides.«