FG Münster - Beschluss vom 26.02.2009
13 V 215/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7g; EStG § 52 Abs. 23;

Anwendbarkeit der Ansparrücklage gemäß § 7g EStG n.F. (ab 2007) bei Einnahme-Überschussrechnung

FG Münster, Beschluss vom 26.02.2009 - Aktenzeichen 13 V 215/09

DRsp Nr. 2009/13318

Anwendbarkeit der Ansparrücklage gemäß § 7g EStG n.F. (ab 2007) bei Einnahme-Überschussrechnung

Die Übergangsregelung gemäß § 52 Abs. 23 EStG für die Anwendung von § 7g EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 gilt auch für Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3; EStG § 7g; EStG § 52 Abs. 23;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG