Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24.05.2017 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die Anerkennung einer Organschaft bei Schwester-Kapitalgesellschaften für 2008 bis 2010 (Streitjahre) aufgrund der Billigkeitsregelung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 05.07.2011 (BStBl I 2011,
Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine juristische Person in der Rechtsform einer GmbH, die in 1991 von den Eheleuten K errichtet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist die Belieferung von Alten– und Pflegeheimen mit Lebensmitteln, Hausverbrauchs– und Heimbedarfsgütern sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen.
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