FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.11.2002
2 K 1545/02
Normen:
EStG § 2 ; EStG § 10d ; EStG § 23 Abs. 3 S. 6 ; EStG § 23 Abs. 3 S. 9 ;
Fundstellen:
DB 2003, 1144
DStRE 2003, 791
EFG 2003, 463

Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Falle des Verlustrücktrags

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 2 K 1545/02

DRsp Nr. 2003/3319

Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Falle des Verlustrücktrags

Führt ein Verlustrücktrag nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG zum Unterschreiten der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG, dann ist der verbleibende Gewinn steuerfrei zu belassen.

Normenkette:

EStG § 2 ; EStG § 10d ; EStG § 23 Abs. 3 S. 6 ; EStG § 23 Abs. 3 S. 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG auch auf Spekulationsgewinne anzuwenden ist, die durch Verlustrücktrag auf unter 1.000 DM reduziert werden.