Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilsenat - vom 25. Juni 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger, ein selbständiger Steuerberater, verlangt von der Beklagten im Wesentlichen Freistellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
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