Der Beschluss vom 06.08.2019 wird aufgehoben.
Die Wirkung der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt ... wird auf das hinzuverbundene Verfahren - ehemals Staatsanwaltschaft Lüneburg
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Rechtsanwalt dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
I.
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